Ferientermine und -pläne

Die Ferientermine gelten vorbehaltlich eventueller (manchmal kurzfristiger) Änderungen durch den Schulsenat.

 

Ferientermine 2024/2025

Stand 4.12.2024

 

Ferien

Waldorfschulen

Staatliche Schulen

Schulentwicklungstag

23. Sep

 

Feiertag Tag der Einheit 2024

3. Okt – 5. Okt 24

genauso

Schulentwicklungstag

15. Okt

 

Herbstferien 2024

19. Okt – 2. Nov 24

genauso

Schulentwicklungstag

6. Dez

 

Weihnachtsferien 2024/2025

21. Dez 24 – 4. Jan 25

Ferienanfang genauso, Schulanfang am 2.1.2025

Winterferien 2025

1. – 8. Feb 25

genauso

Osterferien 2025*

5. – 26. April 25

14. – 26. April 25

1. Mai-Feiertag 2025

1. – 3. Mai 25

genauso

Feiertag (einmalig)**

8. – 10. Mai 25

nur der 8. Mai frei

Himmelfahrt 2025

29. – 31. Mai 25

genauso

Pfingsten 2025

7. – 10. Juni 25

genauso

Sommerferien 2025

23. Juli – 6. Sep 25

24. Juli – 6. Sep 25

* Für die Klassen 11 und 13 ist die erste Woche der Osterferien unterrichtsfreie Zeit (keine Ferien), d.h. in diesem Zeitraum könnte der Schulsenat zentrale Prüfungen ansetzen.

** In diesem Schuljahr ist der 8. Mai 2025 einmalig ein Feiertag. Der Schulsenat hat am Freitag, dem 9. Mai, zentrale Abiturprüfungen angesetzt. Für die Klassen 1–12 ist Freitag, der 9. Mai, unterrichtsfrei.

Ferienplan 2024/2025 als PDF (Stand 4.12.2024)

 

Ferientermine 2025/2026

Stand 20.11.2024

 

Ferien

Waldorfschulen

Staatliche Schulen

Herbstferien 2025

18. Okt – 1. Nov 25

genauso

Weihnachtsferien 2025/2026

20. Dez 25 – 3. Jan 26

genauso

Winterferien 2026

31. Jan – 7. Feb 26

genauso

Osterferien 2026*

21. März – 11. April 26

28. März – 11. April 26

Himmelfahrt 2026

14. – 16. Mai 26

genauso

Pfingsten 2026

23. – 26. Mai 26

genauso

Sommerferien 2026

8. Juli – 22. Aug 26

9. Juli – 22. Aug 25

* Für die Klassen 11 und 13 ist die erste Woche der Osterferien unterrichtsfreie Zeit (keine Ferien), d.h. in diesem Zeitraum könnte der Schulsenat zentrale Prüfungen ansetzen.

Ferienplan 2025/2026 als PDF (Stand 20.11.2024)

 

Diese Ferienpläne entsprechen dem Beschluss der Schulgesamtkonferenz.

Da wir gelegentlich mit Sonderbeurlaubungswünschen konfrontiert werden, hier ein Kommentar zum Schulgesetz, aus dem Sie entnehmen können, dass wir als Schule solchen Wünschen nicht nachgeben dürfen:

Zu § 46 Kommentar zum Schulgesetz
Kein wichtiger Grund, der eine Beurlaubung rechtfertigen könnte, ist die bereits einige Tage vor Beginn der Ferien angetretene oder verspätete Rückkehr von der Urlaubreise. Das öffentliche Interesse an der Erfüllung der Schulbesuchspflicht überwiegt hier stets das private Interesse der Eltem, durch eine Urlaubsreise außerhalb der Ferientermine beispielsweise Kosten zu sparen. Die in der Praxis von den Eltern vorgelegten Entschuldigungen sollten von der Schule in besonderer Weise hinterfragt werden. Die Eltern sollten frühzeitig auf ihre gesetzliche Pflicht hingewiesen werden, für die Einhaltung der Schulbesuchspflicht zu sorgen (vergl. § 44 Satz). Bei offensichtlichen Verstößen ist auch die zuständige Schulbehörde einzuschalten (vgl. § 126 Abs. 1 Nr. 1 und Absatz 2).

zum Anfang der Seite