Verlässliche Halbtags-Grundschule (VHG) Informationen für Eltern, Stand April 2011 Allen Schüler/innen der 1. bis 6. Klasse bieten wir während der Schulzeit zwischen 7.30 und 13.40 Uhr außerhalb des Unterrichts eine pädagogische Betreuung an. Auch in den Ferienzeiten ist eine Betreuung möglich, die dann im Hort erfolgt. Voraussetzung dafür ist allerdings ein vom Bezirksamt bestätigter Betreuungsbedarf.
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Anmeldung Um der Aufsichtspflicht nachkommen zu können, ist es erforderlich, dass Eltern, die ihre Kinder im Rahmen der VHG betreuen lassen wollen, diese verbindlich anmelden. Das gilt auch für die Kinder, die einen Hortplatz haben. Denn durch das Schulgesetz öffnen die Horte erst um 13.40 Uhr. Sollte Ihr Kind an einzelnen Terminen nicht an der VHG teilnehmen können, bitten wir um rechtzeitige (schriftliche) Mitteilung, damit wir das Kind dann nicht vergeblich auf dem Schulgelände suchen. Ebenso hilfreich ist es, wenn Sie kurz im Hort anrufen oder eine Mail senden, sollte Ihr Kind krankheitsbedingt fehlen (Telefon Hort: 407283 - 17).
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