Die Schulgesamtkonferenz (SGK)

Die Schulgesamtkonferenz (SGK) trifft sich einmal im Monat durch Einberufung und Vorbereitung des Vorbereitungskreises und unter der Leitung zweier Moderatoren. Die Teilnehmer sind delegierte Vertreter der Klassenelternschaften, des Kollegiums inkl. des Hortes, des Vorstandes und der Schüler sowie der Geschäftsführer und alle weiteren interessierten Menschen der Schulgemeinschaft.

Die SGK dient dem klassen- und gremienübergreifendem Austausch über die Belange des Schullebens wie Pädagogik, Schukonzept, Selbstverwaltung, Leitbild, Schulgeld, Bauvorhaben und über alle anderen Themen, die gewünscht und in die SGK hineingetragen werden.

Hierzu berät, delegiert und führt die SGK Entscheidungen zum Wohle der Schulgemeinschaft herbei, sofern sie nicht in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung, des Vorstandes oder des Kollegiums fallen. Sie ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig und gibt sich eine eigene Geschäftsordnung.

Umgangsregeln für die Schulgesamtkonferenz >>als PDF

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